Der Fachbereichsrat ist zuständig für sämtliche Belange des Fachbereichs wie:
Der Fachbereichsrat tagt in der Vorlesungszeit monatlich (immer mittwochs, 14:15 Uhr). Beratungsthemen und Beschlussanträge können über die jeweiligen Vertreter der Statusgruppen bis 6 Tage vor der nächsten Fachbereichsratsitzung eingereicht werden (laut Geschäftsordnung FBR vom 19.4.2001).
Die Sitzungen des Fachbereichsrats sind hochschulöffentlich, einzelne Tagesordnungspunkte (z.B. Personalangelegenheiten) werden nicht-öffentlich beraten. Nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte sind in der Tagesordnung als solche gesondert ausgewiesen.
Sitzungsprotokolle werden im Allgemeinen in der jeweils nächsten Sitzung verabschiedet und können anschließend im internen Hochschulnetz aufgerufen werden.