Der Fachbereichsrat ist zuständig für sämtliche Belange des Fachbereichs wie:
Der Fachbereichsrat tagt in der Vorlesungszeit monatlich (immer mittwochs, 14:15 Uhr). Beratungsthemen und Beschlussanträge können über die jeweiligen Vertreter der Statusgruppen bis 10 Tage vor der nächsten Fachbereichsratsitzung eingereicht werden (laut Geschäftsordnung FBR vom 19.4.2001).
Die Sitzungen des Fachbereichsrats sind hochschulöffentlich, einzelne Tagesordnungspunkte (z.B. Personalangelegenheiten) werden nicht-öffentlich beraten. Nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte sind in der Tagesordnung als solche gesondert ausgewiesen.
Sitzungsprotokolle werden im Allgemeinen in der jeweils nächsten Sitzung verabschiedet und können anschließend im internen Hochschulnetz aufgerufen werden.